Entsorgung von Flüssigabfällen im Labor
Entsorgung biologischer Flüssigabfälle im Labor
Best Practices
Sicherheit geht vor. Der unsachgemäße Umgang mit biologischen Flüssigabfällen in Labors kann dazu führen, dass Labormitarbeitende, weitere Angestellte wie Reinigungspersonal und sogar externe Personen einem Kontaminationsrisiko ausgesetzt werden. Jeder in Ihrem Labor sollte daher in der korrekten Entsorgung biologischer Flüssigabfälle geschult sein.
In diesem Artikel werden bewährte Best-Practice-Tipps beschrieben, die auch als illustriertes Poster heruntergeladen werden können.
Allgemeine Grundsätze: Informieren Sie sich über alle Bestimmungen, bevor Sie Flüssigabfälle endgültig entsorgen
Sammeln Sie alle Informationen über Sicherheits- und Umweltauflagen sowie die lokalen und nationalen Vorschriften. Behandeln Sie Abfälle mit derselben Sorgfalt und Umsicht wie während des Umgangs mit biologischen Wirkstoffen. Wenn nötig, wenden Sie sich an eine erfahrene und qualifizierte Person (Biosicherheitsbeauftragter).
Hinweis: Der Abfallerzeuger trägt die Verantwortung für die Entsorgung von biologischen Abfällen. Daher sind Sie zum Schutz der Bevölkerung und der Umwelt verpflichtet, biologische Abfälle ordnungsgemäß zu entsorgen.
Abfalltrennung: Verwenden Sie separate Abfallbehälter für jede Abfallkategorie
Abfalltrennung ist der Schlüssel für ein erfolgreiches Abfallmanagement im Labor. Organisieren Sie Ihr Abfallmanagement entsprechend der verschiedenen Kategorien von Flüssigabfällen: z. B. Abfälle, die biologisches, chemisches, radioaktives oder menschliches bzw. tierisches Material enthalten. Verwenden Sie für jede Kategroie einen separaten Abfallbehälter.
Hinweis: Eine ordnungsgemäße Abfalltrennung trägt zur Reduzierung des Volumens gefährlicher Abfallstoffe bei, vermindert das Risiko bei Handhabung, Transport und Lagerung und senkt die Kosten für die Abfallentsorgung.
Sicherer Flüssigkeitstransfer: Schützen Sie sich und andere durch die Verwendung von geeigneten Hilfsmitteln
Biologische Flüssigabfälle werden vor ihrer Entsorgung vielfach über Vakuumsysteme abgesaugt und gesammelt. Um die Pumpe vor überlaufender Flüssigkeit zu schützen, sollten Sie einen hydrophoben Filter sowie einen Überlaufschutz oder ein Füllstandswarnsystem verwenden.
Vermeiden Sie die Bildung von Tropfen und Aerosolen, indem Sie auf die Gefäße abgestimmte Hilfsmittel zum Absaugen von Röhrchen, Petrischalen, Flaschen, Zellkulturflaschen und Mikrotiterplatten verwenden.
Hinweis: Für das Laborpersonal stellen der Transfer und die Handhabung von biogefährdenden Flüssigkeiten eine potentielle Gefahr dar. Diese Risiken können gesenkt werden, indem man Tropfen-, Aerosolbildung und Verschütten vermeidet.
Sicherheitsbehälter: Verwenden Sie bruchsichere Sammelflaschen und Lagerbehälter
Vermeiden Sie Überlaufen, Verschütten und das Risiko eines Bruchs. Füllen Sie Abfallsammelflaschen bis maximal 75 % ihres Gesamtvolumens. Transportieren Sie Abfälle in bruchsicheren Behältern. Flüssigkeiten in Glasflaschen sollten bis zu ihrem Entsorgungsort in Plastikeimern transportiert werden.
Hinweis: Bei der Abfallsammlung können die Reagenzien miteinander reagieren und dabei Gase und Druck erzeugen. Da Luft eine bessere Komprimierbarkeit als Flüssigkeit hat, wird das Explosionsrisiko durch das 25-prozentige Luftvolumen in der Sammelflasche reduziert. Bruchsichere Behälter gewährleisten, dass gefährliche Flüssigkeiten nicht austreten können, wenn die Behälter versehentlich herunterfallen.
Kennzeichnung: Laborsubstanzen müssen ordnungsgemäß gekennzeichnet werden
Die ordnungsgemäße Kennzeichnung von Laborsubstanzen umfasst die Abfallkategorie mit dem jeweiligen offiziellen Piktogramm, die Namen der Wirk- oder Gefahrstoffe, Angaben über den Standort, die verantwortliche Person sowie das Behandlungsdatum. Es wird jedem Labor empfohlen, regelmäßige Schulungen über die vorschriftsmäßige Kennzeichnung durchzuführen.
Hinweis: Die vorschriftsmäßige Kennzeichnung von Substanzen dient auch der Information anderer Mitarbeiter über potenzielle Gefahren. Bei Zwischenfällen hilft sie außerdem, die Reaktionszeit der Notdienste zu verkürzen.
Inaktivierung: Wählen Sie eine angemessene Inaktivierungsmethode
Biologische Substanzen müssen vor ihrer weiteren Handhabung unschädlich gemacht werden. Wählen Sie die Inaktivierungsmethode, die dem jeweiligen biologischen Wirkstoff und der Biosicherheitsstufe entspricht. Lokale oder nationale Vorschriften müssen eingehalten werden. Prüfen Sie vor deren Verwendung, ob die Methode mit den anderen Substanzen im Abfall sowie mit den verwendeten Geräten und Materialien kompatibel ist.
Hinweis: Durch Umwandlung von aktiven Wirkstoffen in neutrale Produkte können biologischen Risiken gesenkt werden. Dies trägt auch zu einer Reduzierung des Volumens der Sonderabfälle bei, die einer Sondermüllentsorgung zugeführt werden müssen.
Abfallentsorgung: Abwasser oder flüssige Sonderabfälle?
Klassifizieren Sie die Gefahrenstufe der inaktivierten biologischen Substanzen sowie die Präsenz anderer gefährlicher Substanzen. Entscheiden Sie entsprechend der lokalen und nationalen Vorschriften, ob es sich bei Ihrem Flüssigabfall um Abwasser oder flüssigen Sonderabfall handelt. Vermeiden Sie die Ansammlung großer Abfallmengen, indem Sie den Flüssigabfall regelmäßig entsorgen.
Hinweis: Die Klassifizierung reduziert potentielle Risiken und vermeidet, dass Flüssigabfälle unsachgemäß behandelt werden. Zusätzlich können unverhältnismäßig hohe Abfallentsorgungskosten vermieden werden.
Zusammenfassung
So entsorgen Sie biologische Flüssigabfälle im Labor richtig:
- Allgemeine Grundsätze: Informieren Sie sich über alle Bestimmungen, bevor Sie Flüssigabfälle endgültig entsorgen
- Abfalltrennung: Verwenden Sie separate Abfallbehälter für jede Abfallkategorie
- Sicherer Flüssigkeitstransfer: Schützen Sie sich und andere durch die Verwendung von geeigneten Hilfsmitteln
- Sicherheitsbehälter: Verwenden Sie bruchsichere Sammelflaschen und Lagerbehälter
- Kennzeichnung: Kennzeichnen Sie Laborsubstanzen ordnungsgemäß
- Inaktivierung: Wählen Sie eine angemessene Inaktivierungsmethode
- Abfallentsorgung: Abwasser oder flüssige Sonderabfälle?